Ausstrahlungs- oder Emissionsvermögen
Die Strahlungsenergie eines Objekts verglichen mit der Energie eines Schwarzen Körpers (auch: Plankscher Strahler) mit derselben Temperatur; sie wird als Kennziffer angegeben. Nach dem kirchhoffschen Strahlungsgesetz ist für jeden Körper bei jeder Wellenlänge und in jeder Richtung das Emissionsvermögen für thermische Strahlung proportional zu seinem Absorptionsvermögen.